﻿Nutzungsbedingungen für die Software der PointCab GmbH

Im Weiteren wird die PointCab GmbH auch als “wir” bzw. “uns” bezeichnet und Sie als unser Kunde bzw. Vertragspartner als “Sie”. 
Alles über Kauf-, Miet- und Support-Verträge finden Sie in unseren “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Support-Inhalte sind in den “Bedingungen für Wartung und Support” jeweils für die PointCab-Software bzw. die PointCab Nebula-Software separat aufgelistet.


§ 1 Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen finden auf alle durch uns hergestellte oder überlassene Software Anwendung.

2. Sie sichern zu, diese Nutzungsbedingungen vollständig zu akzeptieren. Diesen Bedingungen entgegenstehende Bedingungen Ihrerseits haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.


§ 2 Nutzungsgegenstand

1. Gegenstand ist die dauerhafte bzw. zeitlich begrenzte Überlassung unserer und/oder durch uns vertriebener Softwarelösungen (im Folgenden als „Software“ bezeichnet), und die im Rahmen der geschlossenen Verträge jeweilige Einräumung der in   § 4 beschriebenen Nutzungsrechte.

2. Die Software dient der Konvertierung, Visualisierung, Be- und Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Punktwolken und/oder abgeleiteten Daten. Die einzelnen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten der Software können unserer Webseite unter pointcab-software.com entnommen werden. Die Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und schriftlich bestätigt worden ist. Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

3. Die Mindestanforderungen unserer Software an Hardware und Betriebssystem, eine Installationsanleitung und Anwendungsdokumentationen stellen wir Ihnen online zur Verfügung.


§ 3 Mitwirkungspflichten 

1. Sie haben die Pflicht, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Softwarenutzung verarbeiteten Daten und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen. Dies beinhaltet auch Verfahren für die Registrierung von Punktwolken, Messungen in den Punktwolken und den vorverarbeiteten Ergebnissen sowie der Überführung in Drittsoftware.

2. Es obliegt Ihnen, regelmäßige Datensicherungen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen, sowie Soft- und Hardwareumgebung der Software fachgerecht zu pflegen und zu warten.


§ 4 Nutzungsrechte

1. Wie räumen Ihnen im Falle der Miete bzw. Subscription ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung vorbehaltlich der Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. 

2. Beim Kauf wird Ihnen ein einfaches, übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eingeräumt. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Soweit die Software Open-Source Bestandteile enthält, gelten die Bestimmungen des Open-Source-Anbieters gesondert. Wir sichern Ihnen aber zu, dass die Open-Source-Bestandteile die bestimmungsgemäße Benutzung durch Sie nicht beeinträchtigen.

3. Dieses Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version inklusive der während der Vertragslaufzeit erfolgten Updates und Anpassungen beschränkt.

4. Der Quellcode bleibt in unserem Eigentum. Es besteht kein entsprechender Herausgabe- oder Offenlegungsanspruch.

5. Die dauerhafte Rechteeinräumung beim Kauf oder das zeitlich befristetes Nutzungsrecht bei der Miete berechtigt Sie zur Installation und zum Betrieb der Software. Soweit keine anderslautende schriftliche Regelung zwischen uns und Ihnen getroffen wurde, beschränken sich die Nutzungsrechte an der Software auf die Nutzung durch jeweils nur einen Benutzer zur gleichen Zeit pro Lizenz. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software pro Lizenz geschaffen wird.

6. Bei dauerhafter Einräumung des Nutzungsrechts im Rahmen des Kaufs ist die Weitergabe der Software an einen Dritten nur unter den Bedingungen zulässig, dass uns unverzüglich Name und Anschrift des Dritten mitgeteilt werden und der Dritte sich vor Weitergabe schriftlich gegenüber uns an die Nutzungsregeln bindet, wie sie zum Zeitpunkt der Weitergabe bestehen. Außerdem haben Sie sämtliche Ihnen überlassenen Kopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien dem Dritten zu übergeben oder die nicht übergebenen Kopien unverzüglich zu vernichten. Im Falle der berechtigten Weitergabe des Nutzungsrechts endet Ihr Nutzungsrecht.

7. In keinem Fall haben Sie das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren. Bei zeitlich beschränktem Nutzungsrecht sind Sie nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Rechte hieran einzuräumen, es gelten weiterhin die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Sie dürfen ausschließlich zum Zweck der Datensicherung eine Sicherungskopie der Software erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Es ist Ihnen untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering der Software zu erlangen. Reverse Engineering sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Dekompilierens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.

9. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.


§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist (Mangelbeseitigungsfrist) beträgt 1 Jahr ab Auslieferung bzw. ab Beginn der Nutzungsmöglichkeit. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Sie haben die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und bei Vorliegen uns unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt.[1]

3. Für kostenfreie Zusatzsoftware, welche wir Ihnen zur Verfügung stellen, gilt keine Gewährleistung.

4. Für Dienste Dritter, die die PointCab GmbH anbietet, gelten ausschließlich deren Gewährleistungsbestimmungen. Etwaige Ansprüche Ihrerseits können Sie nur beim entsprechenden Dritten geltend machen. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn solche Dienste Dritter zum Einsatz kommen.

Sachmängel

5. Sachmängel in Computerprogrammen sind nach dem Stand der Technik nicht völlig auszuschließen. Sie nehmen hiervon Kenntnis. Ein Sachmangel der Software liegt vor, wenn

(a) die Software bei vereinbarungsgemäßem Einsatz die in der Produkt-/Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionalitäten nicht erbringt oder

(b) wenn sie sich für die vereinbarte Verwendung nicht eignet oder

(c) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einer Software der gleichen Art üblich ist und die Sie nach der Art der Software erwarten können.

6. Ein Sachmangel liegt insbesondere nicht vor, wenn

(a) eine Störung durch unsachgemäße Behandlung der Software hervorgerufen wurde;

(b) die Ursache für eine Störung nicht in unserer Software liegt, sondern durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen (z.B. Systemabsturz, Inkompatibilität mit Drittsoftware oder Ähnlichem).

Rechtsmängel

7. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn wir die für die vertragliche Verwendung der Software erforderlichen Rechte nicht wirksam einräumen können.

Behebung von Sachmängeln

8. a) Mitgeteilte und reproduzierbare Sachmängel werden wir in angemessener Frist beheben. Wir leisten keine Gewähr für gemeldete Sachmängel, die weder reproduzierbar sind noch durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Wir sind im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese kann in unserem ausschließlichen Ermessen in zweimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung bestehen.

b) Im Rahmen einer etwaigen Ersatzlieferung werden Sie gegebenenfalls den dann aktuellen Stand der Software (Updates und ggf. Upgrades) übernehmen, es sei denn dies würde zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf Ihrer Seite führen. Wir sind im Rahmen einer Nachbesserung berechtigt, bis zur Lieferung eines entsprechenden Updates eine vorläufige Nachbesserung dadurch zu leisten, dass wir Ihnen Möglichkeiten und Verfahren erläutern, den Sachmangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für Sie unzumutbar ist.

c) Die Mangelbeseitigung kann auch mittels Datenfernübertragung (Remotezugriff) erfolgen.

d) Nach einer Mangelmeldung - ausschließlich per E-Mail oder telefonisch - durch Sie werden wir unverzüglich unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkungen des Mangels mit der Mangelbeseitigung beginnen. Er wird die Mangelmeldung in einem Ticketsystem dokumentieren. Sobald für uns erkennbar, werden wir Sie über die mögliche Ursache sowie im Nachfolgenden über den jeweiligen Status der Mangelbeseitigung informieren. Sollte eine Mangelbehebung nicht innerhalb von 2 Werktagen (Mo. bis Fr. nicht an Feiertagen in Baden-Württemberg) nach Zugang der Mangelmeldung („Wiederherstellungszeit“) möglich sein, werden wir dies Ihnen unverzüglich mitteilen. Die Messung der Einhaltung der Wiederherstellungszeit erfolgt nur innerhalb unserer allgemeinen Servicezeit. Diese ist Werktags von 9 bis 17 Uhr. Die Wiederherstellungszeit beginnt mit dem Zugang einer ordnungsgemäßen Mangelmeldung. Eine Mangelmeldung ist ordnungsgemäß, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Beschreibung des Sachmangels und der Mangelbeseitigung hinreichend nachgekommen sind.

9. Wir genügen unserer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem wir mit einer automatischen Installationsroutine versehene mangelfreie Updates auf unserer Webseite zum Download bereit stellen und Ihnen telefonischen Support sowie online Unterstützung via Fernwartung mit Bildschirmübertragung zur Lösung etwa auftretender Probleme anbieten.

10. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, sind Sie bei Vorliegen wesentlicher Mängel, welche die Software als Ganzes unbrauchbar macht, berechtigt – je nachdem welche Vertragsleistungen mangelbehaftet sind, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Mietvertrag oder den Supportvertrag zu kündigen oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß §10 Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung des Kauf- oder Mietvertrages wirkt auch für den jeweils zusammengeschlossenen Supportvertrag. Eine Kündigung des Supportvertrages lässt aber den Kauf- oder Mietvertrag unberührt. Bei nur geringfügigen Mängeln steht Ihnen kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu.

Behebung von Rechtsmängeln

11. a) Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt nach unserer Wahl, entweder

(i) indem wir Ihnen eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen, 
(ii) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für Sie akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändern, 
(iii) die schutzrechtsverletzende Vertragssoftware ohne bzw. nur mit für Sie akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauschen, deren vereinbarungsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder 
(iv) wir einen neuen Programmstand liefern, bei dessen vereinbarungsggemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

b) Falls Dritte Schutzrechte gegen Sie geltend machen, haben Sie uns unverzüglich zumindest in Textform zu unterrichten. Wir werden nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Sie dürfen von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Wir stellen Sie von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen gesetzlichen Kosten und Schäden frei, soweit wir den Rechtsmangel zu vertreten haben und diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten Ihrerseits beruhen. Die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.


§ 6 Haftung
1. Für Dienste Dritter, die wir anbieten, übernehmen wir keine Haftung, ausgenommen wir machen uns grober Fahrlässigkeit beim Anbieter dieser Dienste schuldig. 

Solche Dienste Dritter sind unter anderem Datenspeicherung und Datensicherung im Rahmen von Cloud-Services bzw. Hostings. Etwaige Ansprüche Ihrerseits können Sie nur beim entsprechenden Dritten geltend machen. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn Dienste Dritter zum Einsatz kommen.

2. Die Haftung für kostenfreie Zusatzsoftware, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, ist gegenüber uns und gegenüber Dritten explizit ausgeschlossen.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend machen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits beruhen, sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine uneingeschränkte Haftung des unsererseits besteht auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme des Beschaffenheits- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweiser schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB.

4. Die Haftung unsererseits ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 

Maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Höhe unserer Haftpflichtversicherung, 
und zwar wie folgt:

EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden.
EUR 500.000,00 für Vermögensschäden.
EUR 250.000,00 bei Rücktritt des Kunden, für Eigenschäden bei Verlust von Dokumenten. für Kosten bei Reputationsschäden, bei Vertrauensschäden und für Kosten bei Beschädigung oder Zerstörung einer Webseite.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Lizenzgebers.

5. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen.

6. Die Haftung für den Verlust von aufgezeichneten Daten ist ausgeschlossen, soweit sie den Schaden übersteigt, der bei einer in zeitlicher Frequenz und Sicherungsverfahren nach professionellen Maßstäben ordnungsgemäßen Datensicherung Ihrerseits entstanden wäre. Soweit wir nach Maßgabe getroffener Vereinbarungen für die Sicherung von Daten verantwortlich sein sollten, gilt vorstehender Satz nicht.

7. Eine weitergehende Haftung von uns auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

8. Soweit nach dem Vorstehenden unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertretungsorgane und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.


§ 7 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden nach den Regeln der auf unserer Webseite bereitgestellten “Datenschutzerklärung” behandelt. Insbesondere ist Ihnen bekannt und Sie willigen ein, dass wir benutzerbezogene Daten von Ihnen verarbeiten.

2. Sie erklären sich mit der Annahme der Nutzungsrechte ausdrücklich damit einverstanden, dass die Software in unregelmäßigen Abständen Kontakt zu unserem Lizenzserver aufnimmt, um die Gültigkeit der Lizenzierung zu überprüfen. Dabei werden verschiedene Daten Ihres verwendeten Computers, wie z.B. Lizenz-ID und Rechner-ID übertragen. Entsprechendes gilt bei Updates und beim Bugfixing.

3. Werden durch uns Dienste Dritter bereitgestellt, gelten auch die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dritten. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn Dienste Dritter zum Einsatz kommen.


§ 8 Sonstiges 
1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

2. Auf diese Regelungen findet das deutsche Recht Anwendung.

3. Erfüllungsort ist der Sitz der PointCab GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahe kommt.


Wernau den 24.September 2022
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[1]Bei Kauf findet § 377 HGB Anwendung.